Die Steuerlast bei Erbschaft oder auch Schenkung kann bei Spezialimmobilien des ländlichen Raums hoch ausfallen. Nicht immer entspricht der vom Finanzamt ausgewiesene Grundbesitzwert dem Wert des tatsächlichen Objekts. Sollte der Grundbesitzwert über dem Verkehrswert liegen, ermöglicht eine Öffnungsklausel im Bewertungsgesetz (BewG) den Nachweis des niederen gemeinen Wertes.
In einem Artikel, der in der Zeitschrift Agrarbetrieb (Nr. 1/2024, S. 42 ff.) erschienen ist, erläutern Dr. Kornelius Gütter und Theelke Wiltfang die Hintergründe.